Bundesfinanzgesetz 2011
BFG 2011 · BG · BGBl. I Nr. 112/2010 · in Kraft seit 2011-01-01
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Das ist das Bundesbudget fuer das Jahr 2011. Es galt nur fuer dieses Jahr und ist laengst abgelaufen. Ohne operative Wirkung, daher streichen.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 — Bewilligung ↗ RIS
Bewilligung Artikel I. Der als Anlage I angeschlossene Bundesvoranschlag für das Finanzjahr 2011 wird nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes bewilligt. Die Ausgaben und Einnahmen des Bundesvoranschlages ergeben folgende Schlusssummen: Allgemeiner Haushalt Ausgleichs- haushalt Gesamt-haushalt (Beträge in Millionen Euro) Ausgaben: 70 162,050 71 605,8l0 141 767,860 Einnahmen: 62 540,415 79 227,445 141 767,860 _________________________________________ Abgang: 7 621,635 – – Überschuss: – 7 621,635 – Der Abgang des allgemeinen Haushaltes vermindert sich um jene Beträge, die voraussichtlich während des Finanzjahres 2011 an Mehreinnahmen und Ausgabeneinsparungen anfallen und nicht für die Bedeckung von Überschreitungen gemäß § 41 Abs. 3 und 5 des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG), BGBI. Nr. 213/1986, sowie Artikel IV, V und VI oder zum Ausgleich von Mindereinnahmen herangezogen werden. 13.03.2019 20007100 NOR40126207
KI-Analyse · 2026-06-06 · 19 §§ im Datensatz