Section Control-Messstreckenverordnung Amras
· V · BGBl. II Nr. 421/2010 · in Kraft seit 2010-12-15
90/01 Straßenverkehrsrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Die Verordnung legt eine Section-Control-Messstrecke auf der A12 bei Innsbruck-Amras fest, bedingt durch die besondere Verkehrsführung im Gegenverkehr in der Einhausung Amras. Der Schutz vor Verkehrsunfällen auf dieser baulich gefährlichen Strecke ist ein legitimer Zweck; die streckengemittelte Geschwindigkeitsmessung ist das mildeste wirksame Mittel.
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Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), wird – aufgrund der Verkehrsführung im Gegenverkehr in der Nordröhre der Einhausung Amras in beiden Fahrtrichtungen - der Abschnitt zwischen km 73,70 und km 74,63 der Richtungsfahrbahn Bregenz der A 12 Inntal Autobahn festgelegt.
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Der Beginn und das Ende der überwachten Messstrecke sind anzukündigen.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz