Deregulierung, aber richtig

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Gebührenordnung für das Verfahren vor der Übernahmekommission

· V · BGBl. II Nr. 363/2010 · in Kraft seit 2011-01-01

21/05 Börse · Gesamte Fassung im RIS ↗

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EU-gebunden. EU-Übernahmerichtlinie 2004/25/EG verpflichtet Österreich, eine Aufsichtsstelle für öffentliche Übernahmeangebote einzurichten; die Übernahmekommission und ihre Gebührenordnung sind dafür notwendig.

Begründung

Die Übernahmekommission ist eine EU-rechtlich vorgeschriebene Aufsichtsstelle für öffentliche Übernahmeangebote, und eine Gebührenordnung für ihre Verfahren ist grundsätzlich notwendig. Diese konkrete Gebührenordnung stammt jedoch aus dem Jahr 2010; Gebührenhöhen und Verfahrensstrukturen sollten regelmäßig aktualisiert werden, um den tatsächlichen Kostendeckungsbedarf zu reflektieren. Eine Überprüfung und Aktualisierung der Gebührentarife auf den heutigen Stand wäre geboten.

Kategorien

EU-vorgegebenReine Bürokratie

Belegende Paragraphen

Anl. 1 — Gebührenordnung der Wiener Börse AG für das Verfahren vor der Übernahmekommission ↗ RIS

Gebührenordnung der Wiener Börse AG für das Verfahren vor der Übernahmekommission 1. Gebühr für das Verfahren zur Kontrolle und Überwachung der Durchführung eines öffentlichen Angebots durch die Übernahmekommission 2. Gebühren für Verfahren gemäß § 22b oder § 26a ÜbG 3. Gebühren für Verfahren gemäß § 25 ÜbG 4. Gebühren für Verfahren gemäß § 26b ÜbG 5. Verfahren gemäß § 33 ÜbG 6. Verfahren gemäß § 34 ÜbG 7. Sonstige Handlungen der Übernahmekommission 8. Allgemeine Bestimmungen Die aufgrund eines Beschlusses der Geschäftsleitung der Wiener Börse AG vom 9. Juni 2006 erlassene Gebührenordnung der Wiener Börse AG für das Verfahren vor der Übernahmekommission, kundgemacht mit Veröffentlichung der Wiener Börse AG Nr. 824 vom 12. Juni 2006, und verlautbart im Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich Teil II Nr. 369 vom 2. Oktober 2006 tritt zu diesem Zeitpunkt mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie auf zu diesem Zeitpunkt bei der Übernahmekommission anhängige Fälle anwendbar bleibt. Kundgemacht mit Veröffentlichung des Börseunternehmens Wiener Börse AG Nr. 1756 vom 25. November 2010.

§ 0 ↗ RIS

Die Geschäftsleitung des Börseunternehmens Wiener Börse AG hat mit Beschluss vom 25. November 2010 nach Anhörung der Übernahmekommission nachstehende Gebührenordnung für das Verfahren vor der Übernahmekommission erlassen:

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz