Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2009
· BG · BGBl. I Nr. 87/2010 · in Kraft seit 2010-11-04
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Dieses Bundesgesetz genehmigt den Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2009. Es handelt sich um eine einmalige parlamentarische Genehmigung für ein abgeschlossenes Haushaltsjahr, die ihre Funktion beim Beschluss vollständig erfüllt hat. Im aktiven Bundesrecht hat diese historische Genehmigung keinen Platz mehr.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Bundesgesetz über die Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2009 StF: BGBl. I Nr. 87/2010 (NR: GP XXIV AB 908 S. 80.) Der Nationalrat hat beschlossen: 26.11.2019 20006967 NOR40122410
Art. 1 ↗ RIS
Dem vom Rechnungshof dem Nationalrat vorgelegten Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2009 wird die Genehmigung erteilt. 26.11.2019 20006967 NOR40122411
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz