Erhöhung des Grundkapitals der VERBUND AG
· BG · BGBl. I Nr. 86/2010 · in Kraft seit 2010-11-04
56/01 Verstaatlichung · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Das Bundesgesetz ermächtigte den Wirtschaftsminister, im Rahmen der VERBUND-Kapitalerhöhung 2010 Anteile bis zu 510 Millionen Euro zu zeichnen. Diese einmalige Kapitalmaßnahme ist seit 2010 abgeschlossen; das Gesetz hat keine fortlaufende Wirkung mehr.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§1. Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen bei der VERBUND AG im Rahmen der Kapitalerhöhung 2010 zusätzliche Kapitalanteile zu zeichnen, wobei die daraus resultierende Kapitaleinzahlung des Bundes den Betrag von 510 Millionen Euro nicht übersteigen darf.
§ 2 ↗ RIS
§2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen betraut.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz