Deregulierung, aber richtig

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Europäisches Übereinkommen über die Hauptbinnenwasserstraßen von internationaler Bedeutung (AGN)

· Vertrag – UNO · BGBl. III Nr. 116/2010 · in Kraft seit 2017-04-12

99/06 See- und Binnenschifffahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
6Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Europäische Übereinkommen über die Hauptbinnenwasserstraßen (AGN) klassifiziert Wasserstraßen von internationaler Bedeutung. Das ist eine sinnvolle technisch-infrastrukturelle multilaterale Koordination.

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