Deregulierung, aber richtig

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Internationales Kaffee-Übereinkommens von 2001

· K · BGBl. III Nr. 121/2010 · in Kraft seit 2010-10-14

59/08 Rohstoffe, Nahrungsmittel · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung dokumentiert die Verlängerung des Internationalen Kaffee-Übereinkommens von 2001 bis Ende September 2011. Diese Verlängerung ist seit fast 15 Jahren abgelaufen. Die Kundmachung hat ihren einmaligen Informationszweck erfüllt und ist vollständig überholt.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat der Internationale Kaffeerat auf seiner in London vom 21. bis 24. September 2010 stattgefundenen 105. Tagung das Internationale Kaffee-Übereinkommen von 2001 (BGBl. III Nr. 104/2005, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 142/2008) durch Beschluss der Resolution Nr. 444 mit Wirkung vom 1. Oktober 2010 bis 30. September 2011 verlängert.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz