Internationales Kaffee-Übereinkommens von 2001
· K · BGBl. III Nr. 121/2010 · in Kraft seit 2010-10-14
59/08 Rohstoffe, Nahrungsmittel · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung dokumentiert die Verlängerung des Internationalen Kaffee-Übereinkommens von 2001 bis Ende September 2011. Diese Verlängerung ist seit fast 15 Jahren abgelaufen. Die Kundmachung hat ihren einmaligen Informationszweck erfüllt und ist vollständig überholt.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat der Internationale Kaffeerat auf seiner in London vom 21. bis 24. September 2010 stattgefundenen 105. Tagung das Internationale Kaffee-Übereinkommen von 2001 (BGBl. III Nr. 104/2005, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 142/2008) durch Beschluss der Resolution Nr. 444 mit Wirkung vom 1. Oktober 2010 bis 30. September 2011 verlängert.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz