Soziale Sicherheit (UNIDO)
· Vertrag – UNIDO · BGBl. III Nr. 111/2010 · in Kraft seit 2010-11-01
19/21 Angestellte internationaler Organisationen · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Abkommen regelt die soziale Sicherheit für Bedienstete der UNIDO. Das ist eine übliche Regelung für Bedienstete internationaler Organisationen mit Amtssitz in Wien.
Kategorien
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