Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Soziale Sicherheit (UNIDO)

· Vertrag – UNIDO · BGBl. III Nr. 111/2010 · in Kraft seit 2010-11-01

19/21 Angestellte internationaler Organisationen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Abkommen regelt die soziale Sicherheit für Bedienstete der UNIDO. Das ist eine übliche Regelung für Bedienstete internationaler Organisationen mit Amtssitz in Wien.

Kategorien

KI-Analyse · 2026-07-20 · 21 §§ im Datensatz