Deregulierung, aber richtig

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Soziale Sicherheit (UNO)

· Vertrag – UNO · BGBl. III Nr. 110/2010 · in Kraft seit 2010-11-01

19/21 Angestellte internationaler Organisationen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Abkommen regelt die soziale Sicherheit für Bedienstete der Vereinten Nationen. Das ist eine übliche Regelung für Bedienstete internationaler Organisationen mit Amtssitz in Wien.

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