VfGH-Ausspruch, dass die Verordnung des Rektorats der Universität Salzburg über Zulassungsregelungen für das Bachelorstudium Psychologie und das Bachelorstudium Kommunikationswissenschaft an der Universität Salzburg im Studienjahr 2007/2008 gesetzwidrig war
· K · BGBl. II Nr. 256/2010 · in Kraft seit 2010-08-14
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung gibt einen VfGH-Beschluss bekannt, wonach Zulassungsregelungen der Universität Salzburg für das Studienjahr 2007/2008 gesetzwidrig waren. Das betroffene Studienjahr ist seit fast 20 Jahren abgeschlossen. Die Kundmachung hat ihren einmaligen Informationszweck längst vollständig erfüllt.
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Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 17. Juni 2010, V 6/10-9, der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung zugestellt am 15. Juli 2008, ausgesprochen, dass die Verordnung des Rektorats (der Universität Salzburg) über Zulassungsregelungen für das Bachelorstudium Psychologie und das Bachelorstudium Kommunikationswissenschaft an der Universität Salzburg im Studienjahr 2007/2008, kundgemacht im Mitteilungsblatt der Universität Salzburg (http://www.sbg.ac.at/dir/mbl), Studienjahr 2006/2007, ausgegeben am 11. April 2007, 30. Stück, Nr. 93, gesetzwidrig war. 15.02.2023 20006922 NOR40121815
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz