Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Befreiung von der staatlichen Einkommensteuer für ehemalige Mitglieder des Personals des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage

· Vertrag - Europ. Zentrum für mittelfristige Wettervorhersage · BGBl. III Nr. 92/2010 · in Kraft seit 2010-09-01

99/09 Meteorologie · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Abkommen befreit ehemalige Mitarbeiter des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage (ECMWF) von der österreichischen Einkommensteuer auf ihre Ruhegehälter. Solche Steuerbefreiungen für internationale Organisationen sind völkerrechtlich üblich und Voraussetzung für deren Tätigkeit in Österreich. Das Abkommen ist weiterhin in Kraft (zuletzt gültiggestellt 08.04.2026).

Kategorien

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Artikel 1 Alle ehemaligen Mitglieder des Personals des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage sind von der staatlichen Einkommensteuer auf ihnen von der Organisation gezahlte Ruhegehälter und gleichartige Leistungen befreit. Die Republik Österreich behält jedoch das Recht, diese Ruhegehälter und Leistungen bei der Festsetzung der von Einkünften aus anderen Quellen zu erhebenden Steuer zu berücksichtigen. 08.04.2026 20006920 NOR40121801

Art. 2 ↗ RIS

Artikel 2 (1) Dieses Abkommen tritt am 1. Jänner 2010 in Kraft, sofern die Vertragspartner einander mitgeteilt haben, dass die hiefür erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind. (2) Erfolgt diese Mitteilung nach dem 1. Jänner 2010, so tritt dieses Abkommen am 1. Tag des zweiten Monats in Kraft, der auf die im Absatz 1 erfolgte Mitteilung folgt. GESCHEHEN zu London am 29. Oktober 2009, in zwei Urschriften in deutscher Sprache. 08.04.2026 20006920 NOR40121802

KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz