Deregulierung, aber richtig

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Entwicklungszusammenarbeit (Bosnien-Herzegowina)

· Vertrag – Bosnien-Herzegowina · BGBl. III Nr. 95/2010 · in Kraft seit 2010-08-01

19/18 Entwicklungshilfe · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Der Vertrag zur Entwicklungszusammenarbeit mit Bosnien und Herzegowina ist ein legitimes aussenpolitisches Instrument und beschraenkt keine inlaendischen Freiheiten.

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