Entwicklungszusammenarbeit (Bosnien-Herzegowina)
· Vertrag – Bosnien-Herzegowina · BGBl. III Nr. 95/2010 · in Kraft seit 2010-08-01
19/18 Entwicklungshilfe · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Der Vertrag zur Entwicklungszusammenarbeit mit Bosnien und Herzegowina ist ein legitimes aussenpolitisches Instrument und beschraenkt keine inlaendischen Freiheiten.
Kategorien
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