Deregulierung, aber richtig

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Übereinkommen über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal – Fakultativprotokoll

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 84/2010 · in Kraft seit 2010-08-19

19/21 Angestellte internationaler Organisationen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Fakultativprotokoll verbessert den Schutz von UN-Personal in Einsätzen. Es dient dem völkerrechtlichen Schutz humanitärer Missionen.

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