Übereinkommen über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal – Fakultativprotokoll
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 84/2010 · in Kraft seit 2010-08-19
19/21 Angestellte internationaler Organisationen · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Fakultativprotokoll verbessert den Schutz von UN-Personal in Einsätzen. Es dient dem völkerrechtlichen Schutz humanitärer Missionen.
Kategorien
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