Übereinkommen über Streumunition
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 82/2010 · in Kraft seit 2022-10-07
49/09 Militärische Waffen · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Übereinkommen verbietet Streumunition und dient dem humanitären Völkerrecht. Die Beschränkung betrifft besonders gefährliche Waffen.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 24 §§ im Datensatz