Deregulierung, aber richtig

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Übereinkommen über Streumunition

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 82/2010 · in Kraft seit 2022-10-07

49/09 Militärische Waffen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Übereinkommen verbietet Streumunition und dient dem humanitären Völkerrecht. Die Beschränkung betrifft besonders gefährliche Waffen.

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