Deregulierung, aber richtig

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Wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (Montenegro)

· Vertrag – Montenegro · BGBl. III Nr. 81/2010 · in Kraft seit 2010-08-01

79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik) · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Abkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit mit Montenegro. Es fördert freiwillige Kooperation und berührt keine inländische Freiheit.

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