VfGH-Ausspruch, dass die Geschäftseinteilung der Disziplinarkommission beim BMSGK für das Kalenderjahr 2006 gesetzwidrig war
· K · BGBl. II Nr. 263/2010 · in Kraft seit 2010-08-21
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung gibt einen VfGH-Beschluss bekannt, wonach die Geschäftseinteilung einer Disziplinarkommission für das Kalenderjahr 2006 gesetzwidrig war. Die Kundmachung hat ihren einmaligen Informationszweck beim Erscheinen erfüllt. Das Bundesministerium, auf das sie sich bezieht, existiert in der genannten Form nicht mehr.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem Erkenntnis vom 8.Juni 2010, V49/10-11, dem Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zugestellt am 23.Juli 2010, zu Recht erkannt: „Die Geschäftseinteilung der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz für das Kalenderjahr 2006 vom 23. Dezember 2005 war gesetzwidrig.“
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz