Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Aufhebung der Verordnung über eine Ausgleichszahlung nach § 9 Bundes-Bediensteten-Sozialplangesetz

· V · BGBl. II Nr. 260/2010 · in Kraft seit 2010-08-17

91/02 Post · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung hat sich ausdrücklich selbst mit Ablauf des 31. August 2010 außer Kraft gesetzt; ihr einziger Regelungsinhalt war die Aufhebung einer anderen Verordnung. Eine Norm, deren Wirkung darin bestand, sich und eine andere Norm zu erledigen, hat längst keine operative Funktion mehr und ist aus dem Bundesrechtsbestand zu entfernen.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Die Verordnung des Vorstandsvorsitzenden der Telekom Austria Aktiengesellschaft vom 17. März 2005 über eine Ausgleichszahlung nach § 9 Bundes-Bediensteten-Sozialplangesetz (BB-SozPG) für gemäß § 17 Abs. 1 und 1a Poststrukturgesetz (PTSG) der Telekom Austria Aktiengesellschaft oder einem diesen Gesetzesbestimmungen unterliegenden Tochterunternehmen zur Dienstleistung zugewiesene Beamte tritt mit Ablauf des 31. August 2010 außer Kraft.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz