Aufhebung der Verordnung über eine Ausgleichszahlung nach § 9 Bundes-Bediensteten-Sozialplangesetz
· V · BGBl. II Nr. 260/2010 · in Kraft seit 2010-08-17
91/02 Post · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung hat sich ausdrücklich selbst mit Ablauf des 31. August 2010 außer Kraft gesetzt; ihr einziger Regelungsinhalt war die Aufhebung einer anderen Verordnung. Eine Norm, deren Wirkung darin bestand, sich und eine andere Norm zu erledigen, hat längst keine operative Funktion mehr und ist aus dem Bundesrechtsbestand zu entfernen.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Die Verordnung des Vorstandsvorsitzenden der Telekom Austria Aktiengesellschaft vom 17. März 2005 über eine Ausgleichszahlung nach § 9 Bundes-Bediensteten-Sozialplangesetz (BB-SozPG) für gemäß § 17 Abs. 1 und 1a Poststrukturgesetz (PTSG) der Telekom Austria Aktiengesellschaft oder einem diesen Gesetzesbestimmungen unterliegenden Tochterunternehmen zur Dienstleistung zugewiesene Beamte tritt mit Ablauf des 31. August 2010 außer Kraft.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz