Deregulierung, aber richtig

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Lehrplan – griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

· K · BGBl. II Nr. 243/2010 · in Kraft seit 2010-09-01

70/07 Schule und Kirche · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Kundmachung veröffentlicht den von der griechisch-orthodoxen Kirche erlassenen Lehrplan für den orthodoxen Religionsunterricht an österreichischen Schulen. Das Religionsunterrichtsgesetz verpflichtet den Staat zur formellen Bekanntmachung kirchlich erstellter Lehrpläne; der Inhalt wird von der Kirche – nicht vom Staat – festgelegt. Solange kein neuerer Lehrplan veröffentlicht wurde, ist die Kundmachung das geltende Regelwerk.

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Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Der in der Anlage wiedergegebene Lehrplan für den griechisch-orientalischen (orthodoxen) Religionsunterricht an den allgemein bildenden Pflichtschulen, den allgemein bildenden höheren Schulen (Sekundarstufe I) und der Polytechnischen Schule wurde von der griechisch-orientalischen Kirche in Österreich erlassen und wird mit Wirksamkeit vom 1. September 2010 gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht.

Anl. 1 ↗ RIS

Anlage LEHRPLAN FÜR DEN ORTHODOXEN RELIGIONSUNTERRICHT AN ALLGEMEIN BILDENDEN PFLICHTSCHULEN, ALLGEMEIN BILDENDEN HÖHEREN SCHULEN (SEKUNDARSTUFE I) SOWIE DER POLYTECHNISCHEN SCHULE ALLGEMEINE BEMERKUNGEN: Der vorliegende Lehrplan versteht sich als organische Fortsetzung des Lehrplans für die Erteilung des orthodoxen Religionsunterrichts an Volksschulen (Vorschulstufe, Grundstufen I und II), der im Jahr 2008 in Kraft getreten ist und eine neue orthodoxe Lehrplanarchitektur eingeleitet hat. Genauso wie der Lehrplan für die Erteilung des orthodoxen Religionsunterrichts an Volksschulen möchte der vorliegende Lehrplan in Hinblick auf die Aufgaben der Schule und auf die Tätigkeit der Lehrkräfte für orthodoxe Religion, für die Schule und für die Schüler und Schülerinnen eine dreifache Funktion erfüllen. Er versteht sich erstens als integraler Bestandteil des österreichischen Schulwesens. In ihm wird der Beitrag verwirklicht, den die Orthodoxe Kirche zur religiösen und sittlichen Bildung der jungen Menschen in Österreich leisten will. Zweitens soll er den Religionslehrern und Religionslehrerinnen jene Hilfe bieten, die sie für die Gestaltung eines effizienten Unterrichts und die Erfüllung

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