Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz - Durchführung (Tschechische R)
· Vertrag – Tschechische R · BGBl. III Nr. 68/2010 · in Kraft seit 2008-10-12
59/07 Kernenergie · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Dieser Notenwechsel regelt die praktische Durchführung des Abkommens zwischen Österreich und der Tschechischen Republik zur Zusammenarbeit bei nuklearer Sicherheit und Strahlenschutz. Er schreibt den Protokollrahmen für den Informationsaustausch bei nuklearen Störfällen fort. Die Vereinbarung dient dem Schutz der Bevölkerung vor grenzüberschreitenden Nuklearrisiken und hat einen klar legitimen Staatsauftrag.
Kategorien
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 565/1990 zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 71/2008.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz