Deregulierung, aber richtig

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Sicherheitsmaßnahmen bei ausländischen Luftfahrzeugen und Luftfahrtunternehmen

· BG · BGBl. I Nr. 55/2010 · in Kraft seit 2010-07-15

92 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. Setzt EU-Vorgaben zur Sicherheitsüberprüfung ausländischer Luftfahrzeuge (SAFA) um.

Begründung

Das Gesetz ermöglicht Sicherheitsüberprüfungen ausländischer Luftfahrzeuge – Flugsicherheit, EU-vorgegeben. Bleibt.

Kategorien

EU-vorgegeben

Belegende Paragraphen

Anl. 1 ↗ RIS

Anhang 1 (Anm.: Anhang 1 als PDF dokumentiert) 26.06.2024 20006831 NOR40120024

KI-Analyse · 2026-06-05 · 23 §§ im Datensatz