Deregulierung, aber richtig

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Gießereitechnik-Ausbildungsordnung

· V · BGBl. II Nr. 194/2010 · in Kraft seit 2010-07-01

50/04 Berufsausbildung · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
20Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Verordnung beschreibt Inhalt und Abschlussprüfung der Lehre im Gießereitechnik-Beruf. Das ist ein anerkannter Ausbildungsstandard, kein Berufsverbot mit hoher Marktzutrittsschranke. Die Belastung der Freiheit ist gering und der Standard vertretbar.

Kategorien

Belegende Paragraphen

§ 1 — Lehrberuf Gießereitechnik ↗ RIS

Lehrberuf Gießereitechnik §1.(1)Der Lehrberuf Gießereitechnik ist mit einer Lehrzeit von vier Jahren und folgenden Schwerpunkten eingerichtet: (2)Der Lehrbetrieb hat neben dem Allgemeinen Teil zumindest einen Schwerpunkt zu vermitteln. Eine Zusatzausbildung in einzelnen Fertigkeiten und Kenntnissen des anderen Schwerpunktes ist möglich. (3)Die Schwerpunktausbildung ist jedenfalls im Lehrvertrag durch einen entsprechenden Hinweis neben der Bezeichnung des Lehrberufs zu vermerken. (4)Die in dieser Verordnung gewählten Begriffe schließen jeweils die männliche und weibliche Form ein.

§ 5 — Lehrabschlussprüfung ↗ RIS

Lehrabschlussprüfung Gliederung §5.(1)Die Lehrabschlussprüfung gliedert sich in eine theoretische und in eine praktische Prüfung. (2)Die theoretische Prüfung umfasst die Gegenstände Fachkunde, Angewandte Mathematik und Fachzeichnen. (3)Die theoretische Prüfung entfällt, wenn der/die Prüfungskandidat/in das Erreichen des Lehrziels der letzten Klasse der fachlichen Berufsschule oder den erfolgreichen Abschluss einer die Lehrzeit ersetzenden berufsbildenden mittleren oder höheren Schule nachgewiesen hat. (4)Die praktische Prüfung umfasst die Gegenstände Prüfarbeit und Fachgespräch.

§ 13 — Eingeschränkte Zusatzprüfung ↗ RIS

Eingeschränkte Zusatzprüfung §13.Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Metallgießer/in kann gemäß §27 Abs.2 BAG eine eingeschränkte Zusatzprüfung im Lehrberuf Gießereitechnik abgelegt werden. Diese erstreckt sich auf den Gegenstand Fachgespräch. Für diese Zusatzprüfung gelten die §§11 und 12 sinngemäß.

KI-Analyse · 2026-06-16 · 16 §§ im Datensatz