Deregulierung, aber richtig

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Europa-Mittelmeer-Abkommen zu Gründung einer Assoziation EU - Ägypten

· K · BGBl. III Nr. 48/2010 · in Kraft seit 2010-06-01

59/04 EU - EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen EU–Ägypten; die Handelsliberalisierung für Agrarprodukte ist EU-Außenhandelspolitik nach Art. 207 AEUV.

Begründung

Diese Kundmachung informiert über das Inkrafttreten eines Abkommens zur Handelsliberalisierung für Agrar- und Fischereiprodukte zwischen der EU und Ägypten. Die EU-Außenhandelspolitik ist ausschließliche EU-Kompetenz; Österreich hat hier keine eigenständige Regelungsmacht. Das Abkommen fördert freien Handel und ist für österreichische Bürger unbeschränkend.

Kategorien

EU-vorgegeben

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union tritt das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Arabischen Republik Ägypten mit Maßnahmen zur gegenseitigen Liberalisierung des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen, Fisch und Fischereierzeugnissen, zur Ersetzung der Protokolle 1 und 2 und deren Anhängen sowie zur Änderung des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits mit 1.Juni 2010 in Kraft. Das Europa-Mittelmeer-Abkommen wurde in BGBl. III Nr. 52/2005 kundgemacht. Das Abkommen wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 106 vom 28.4.2010 S. 41, veröffentlicht.

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