Deregulierung, aber richtig

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Festsetzung von Hundertsätzen für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen - Juni 2010

· V · BGBl. II Nr. 155/2010 · in Kraft seit 2010-06-02

63/02 Gehaltsgesetz 1956 · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung setzt Kaufkraftausgleichsprozentsätze ausschließlich für den Monat Juni 2010 fest. Der Normtext verweist zudem nur noch auf eine nicht mehr abrufbare Bilddatei. Ihre Geltungsdauer ist seit über 15 Jahren abgelaufen; sie hat keinerlei operative Wirkung mehr.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Für nachstehend angeführte Dienstorte im Ausland wird der Hundertsatz für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen nach §21b Abs.1 GehG für den Monat Juni 2010 wie folgt festgesetzt: /Dokumente/Bundesnormen/NOR40118317/image001.jpg

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz