Deregulierung, aber richtig

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Abkommen – Einkommen- und Vermögensteuern - Protokoll und Zusatzprotokoll (Dänemark)

· Vertrag – Dänemark · BGBl. III Nr. 27/2010 · in Kraft seit 2010-05-01

39/03 Doppelbesteuerung · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieses Protokoll ändert das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Dänemark. Solche Abkommen beseitigen eine konkrete steuerliche Doppelbelastung für Personen und Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind, und schaffen Rechtssicherheit beim Vermögenserhalt. Das Abkommen schützt Steuerpflichtige vor mehrfacher Besteuerung desselben Einkommens und ist daher freiheitsfördernd.

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Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

39/03 Doppelbesteuerung Protokoll zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Dänemark und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 25. Mai 2007 in Wien unterzeichneten Abkommens auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen StF: BGBl. III Nr. 27/2010 (NR: GP XXIV RV 446 AB 505 S. 51. BR: AB 8259 S. 780.) Der Nationalrat hat beschlossen: Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt. Die Mitteilungen gemäß Art. 2 des Protokolls wurden am 28. Jänner bzw. 1. Februar 2010 abgegeben; das Protokoll tritt gemäß derselben Bestimmung am 1. Mai 2010 in Kraft. Die Republik Österreich und das Königreich Dänemark, von dem Wunsch geleitet, ein Protokoll und ein Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 25. Mai 2007 in Wien unterzeichneten Abkommens auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen1 (im Folgenden „Abkommen“ genannt) abzuschließen, Sind wie folgt übereingekommen: ________________________________ 1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 41/2008. Dokumentalistische Gliederung: Zusatzprotokoll = Anlage 1 Anhang = Anlage 2 06.09.2019 20006744 NOR40117244

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