Asiatische Entwicklungsbank - 5. allgemeine Kapitalerhöhung
AsEB-5 · BG · BGBl. I Nr. 20/2010 · in Kraft seit 2010-04-10
37/04 Internationale Finanzinstitutionen · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Bundesgesetz ermächtigte den Bund zur Übernahme von 24.080 zusätzlichen Kapitalanteilen an der Asiatischen Entwicklungsbank im Rahmen der 5. allgemeinen Kapitalerhöhung (2010). Diese einmalige Transaktion ist seit 2010 vollzogen; das Gesetz hat keine operative Wirkung mehr.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Der Bund übernimmt bei der Asiatischen Entwicklungsbank 24 080 zusätzliche Kapitalanteile in Höhe von je 10 000 USDollar mit dem Gewicht und Feingehalt vom 31. Jänner 1966.
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz