Entwicklungszusammenarbeit (Nordmazedonien)
· Vertrag – Nordmazedonien · BGBl. III Nr. 16/2010 · in Kraft seit ?
19/18 Entwicklungshilfe · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
2Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Der Vertrag über Entwicklungszusammenarbeit mit Nordmazedonien regelt eine außenpolitische Kooperation und begründet keinen inländischen Freiheitseingriff.
Kategorien
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