Deregulierung, aber richtig

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Entwicklungszusammenarbeit (Nordmazedonien)

· Vertrag – Nordmazedonien · BGBl. III Nr. 16/2010 · in Kraft seit ?

19/18 Entwicklungshilfe · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Der Vertrag über Entwicklungszusammenarbeit mit Nordmazedonien regelt eine außenpolitische Kooperation und begründet keinen inländischen Freiheitseingriff.

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