Visumsfreiheit für die Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen bzw. Spezialpässen (Vereinigte Arabische Emirate)
· Vertrag – Vereinigte Arabische Emirate · BGBl. III Nr. 18/2010 · in Kraft seit 2010-02-02
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Abkommen ueber Visumsfreiheit fuer Inhaber von Diplomaten- und Dienstpaessen mit den VAE erleichtert den Reiseverkehr. Es erweitert Freiheiten und beschraenkt niemanden.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Artikel 1 Visumsfreiheit Staatsangehörige der Vereinigten Arabischen Emirate, die Inhaber eines gültigen Diplomaten- oder Spezialpasses sind, können ohne Visum in das Hoheitsgebiet der Republik Österreich einreisen, durch dieses durchreisen oder sich dort bis zu 90 (neunzig) Tagen innerhalb einer Frist von 6 (sechs) Monaten ab dem Tag der Einreise aufhalten. Die Fristen werden ab dem Tag der ersten Einreise in das Hoheitsgebiet der Republik Österreich oder eines anderen Staates, der das Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen vom 19. Juni 1990 in Kraft gesetzt hat, an gerechnet. Staatsbürger der Republik Österreich, die Inhaber eines gültigen Diplomaten- oder Dienstpasses sind, können ohne Visum in das Hoheitsgebiet der Vereinigten Arabischen Emirate einreisen, durch dieses durchreisen oder sich dort bis zu 90 (neunzig) Tagen innerhalb einer Frist von 6 (sechs) Monaten ab dem Tag der Einreise aufhalten.
KI-Analyse · 2026-07-20 · 11 §§ im Datensatz