Österreichische Bundesfinanzierungsagentur Server-Verordnung
· V · BGBl. II Nr. 63/2010 · in Kraft seit 2010-02-25
14/01 Verwaltungsorganisation · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung überträgt der BRZ GmbH den Betrieb des Treasury-SW-Serversystems der ÖBFA und verweist dabei auf die Umstellung von manueller auf automatisierte SWIFT-Zahlungsabwicklung. Diese Umstellung ist längst abgeschlossen; der Regelungsanlass besteht nicht mehr in der beschriebenen Form. Das BRZ-GmbH-Gesetz verlangt für solche Aufgabenübertragungen eine Verordnung, daher ist das Instrument als solches sinnvoll, jedoch sollte der veraltete technische Bezug aktualisiert werden.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Die BRZ GmbH wird betraut mit Wartung und Betrieb des Treasury SW Serversystems der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur, das im Zusammenhang mit der Umstellung der Zahlungsabwicklung in der Kassenverwaltung von manueller Abwicklung auf automatisierte Erstellung der SWIFT Nachrichten eingerichtet und betrieben wird. Hinsichtlich dieser von der BRZ GmbH zu erbringenden Leistungen besteht Betriebspflicht.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz