34. Nachtrag zum Arzneibuch
· V · BGBl. II Nr. 75/2010 · in Kraft seit 2010-03-06
82/04 Apotheken, Arzneimittel · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Die Verordnung hat die Amtliche Ausgabe 2010 des Österreichischen Arzneibuches in Kraft gesetzt und ältere Monographien aufgehoben. Dieser Vollzug ist seit 2010 abgeschlossen; neuere Ausgaben haben das Arzneibuch 2010 längst ersetzt. Die Verordnung hat keine Wirkung mehr.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§1. Das Österreichische Arzneibuch, Amtliche Ausgabe 2010, wird in Kraft gesetzt.
§ 2 ↗ RIS
§2. Die Monographien und Texte des Österreichischen Arzneibuches, die jeweils durch Vorschriften des Österreichischen Arzneibuches, Amtliche Ausgabe 2010, ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz