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Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EU - Aserbaidschan - Protokoll

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 19/2010 · in Kraft seit 2010-02-18

59/04 EU - EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. EU-Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA) EU–Aserbaidschan; Protokoll anlässlich des Beitritts Bulgariens und Rumäniens zur EU, abgeschlossen vom Rat der EU im Namen aller Mitgliedstaaten.

Begründung

Dieses Protokoll zum EU-Aserbaidschan-Partnerschaftsabkommen ist mit 1. November 2009 in Kraft getreten und wurde vom Rat der EU im Namen aller Mitgliedstaaten abgeschlossen. Österreich ist als EU-Mitglied automatisch Vertragspartei. Das österreichische Dokument ist eine reine Kundmachung des Inkrafttretens ohne eigene Regelungswirkung.

Kategorien

EU-vorgegeben

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

*1) Kundgemacht in BGBl. III Nr. 149/1999 Der Rat der Europäischen Union hat gemäß Art.6 Abs.2 der Akte zum Beitrittsvertrag 2005 (BGBl.III Nr.185/2006) im Namen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union den nachstehenden Staatsvertrag abgeschlossen, bei dem daher auch die Republik Österreich Vertragspartei ist: Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union ist das Protokoll gemäß dessen Art.4 Abs. 1 mit 1.November 2009 in Kraft getreten. Das Protokoll wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr.L62 vom 6.3.2009 S.9, veröffentlicht. Auf Grund des §5 Abs.2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), BGBl.INr.100/2003, in Verbindung mit dem Beschluss des Nationalrats gemäß Art.49 Abs.2 B-VG zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit, werden alle authentischen Sprachfassungen dieses Protokolls durch Auflage im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten kundgemacht.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 1 §§ im Datensatz