Berufsreifeprüfungscurriculaverordnung
BRPCV · V · BGBl. II Nr. 40/2010 · in Kraft seit 2010-02-02
70/06 Schulunterricht · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Die Verordnung schreibt privaten Anbietern von Vorbereitungskursen zur Berufsreifeprüfung detailliert vor, welche Inhalte zu unterrichten sind, wie didaktisch vorzugehen ist und dass pro Fach mindestens 160 bzw. 120 Unterrichtsstunden anzubieten sind. Die Prüfung selbst stellt Mindestqualität sicher – detaillierte Vorgaben zu Didaktik und Stundenzahl für private Kursanbieter sind dagegen unnötig paternalistisch und erhöhen die Kosten für Teilnehmer. § 4 (didaktische Grundsätze) kann ersatzlos entfallen; § 5 (Mindeststunden) sollte stark reduziert oder gestrichen werden.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 4 — Didaktische Grundsätze ↗ RIS
Didaktische Grundsätze §4. (1) Die auf Basis der zu erlangenden Kompetenzen für den Lehrgang festgelegten Bildungsinhalte und Anforderungen sind den Prüfungswerberinnen und Prüfungswerbern zu Beginn des Lehrgangs zur Kenntnis zu bringen. (2) Die Art der Wissensvermittlung hat erwachsenengerecht anhand der didaktischen Richtlinien zu erfolgen und an die vorhandenen schulischen und beruflichen Vorkenntnisse und Vorerfahrungen der Prüfungswerberinnen und Prüfungswerber anzuknüpfen. Der Unterricht ist dem Stand der aktuellen Wissenschaft entsprechend zu vermitteln sowie anschaulich und gegenwartsbezogen zu gestalten. Der Ertrag des Unterrichts ist durch geeignete Methoden und durch den zweckmäßigen Einsatz von Unterrichtsmitteln zu sichern und zu festigen. (3) Den Prüfungswerberinnen und Prüfungswerbern ist ihr individueller Leistungsstand in Hinblick auf die Kompetenzerreichung auf Verlangen rückzumelden.
§ 5 — Mindeststundenausmaß der Vorbereitungslehrgänge ↗ RIS
Mindeststundenausmaß der Vorbereitungslehrgänge §5. Die Vorbereitungslehrgänge haben für die einzelnen Teilprüfungen folgendes Mindeststundenmaß aufzuweisen: 1. Deutsch 160 Stunden 2. Lebende Fremdsprache 160 Stunden 3. Mathematik 160 Stunden 4. Fachbereich 120 Stunden
KI-Analyse · 2026-07-15 · 11 §§ im Datensatz