Deregulierung, aber richtig

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Gegenseitige Vertretung durch diplomatische und konsularische Vertretungen ihrer Staaten im Verfahren der Visaerteilung (Slowakei)

· Vertrag – Slowakei · BGBl. III Nr. 138/2009 · in Kraft seit 2009-12-01

49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
4Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Regelt die gegenseitige Vertretung bei der Visaerteilung im Schengen-Rahmen. Operative Verwaltungserleichterung für Antragsteller.

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