Annahme eines zusätzlichen Schutzzeichens (Protokoll III)
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 137/2009 · in Kraft seit 2009-12-03
19/11 Kriegsrecht, Kriegsfolgen · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Zusatzprotokoll führt ein zusätzliches humanitäres Schutzzeichen (roter Kristall) ein. Es dient dem Schutz von Sanitäts- und Hilfspersonal im bewaffneten Konflikt.
Kategorien
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