Deregulierung, aber richtig

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Section Control-Messstreckenverordnung Pichl

· V · BGBl. II Nr. 440/2009 · in Kraft seit 2009-12-16

90/01 Straßenverkehrsrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
15Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Verordnung legt eine Section-Control-Messstrecke auf der A8 Innkreis Autobahn bei Pichl fest und dient der Geschwindigkeitsüberwachung zum Schutz vor schweren Verkehrsunfällen. Der Schutz Dritter im Straßenverkehr ist ein legitimer staatlicher Zweck, und die streckenbezogene Messung ist ein verhältnismäßiges Mittel.

Kategorien

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), wird der Abschnitt zwischen km 21,292 und km 28,223 der Richtungsfahrbahn Suben der A 8 Innkreis Autobahn festgelegt. 21.02.2018 20006604 NOR40113096

§ 2 ↗ RIS

§ 2. Der Beginn und das Ende der überwachten Messstrecke sind anzukündigen. 21.02.2018 20006604 NOR40113097

KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz