Deregulierung, aber richtig

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Grenzüberschreitende Beförderung von Gütern (Armenien)

· Vertrag – Armenien · BGBl. III Nr. 130/2009 · in Kraft seit 2009-10-04

99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
6Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Vereinbarung über grenzüberschreitenden Güterverkehr; erleichtert den Transport und ist zwischenstaatliche Verkehrskoordinierung.

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