Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2008
· BG · BGBl. I Nr. 118/2009 · in Kraft seit 2009-12-05
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Dieses Bundesgesetz erteilt die Genehmigung zum Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2008. Der Genehmigungsakt ist ein einmaliger, abgeschlossener Vorgang ohne fortwirkende Regelung. Er hat seit seiner Erteilung keine eigenständige Rechtswirkung mehr und ist historisch vollständig erledigt.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Bundesgesetz über die Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2008 StF: BGBl. I Nr. 118/2009 (NR: GP XXIV AB 428 S. 46.) Der Nationalrat hat beschlossen: 26.11.2019 20006571 NOR40112245
Art. 1 ↗ RIS
Dem vom Rechnungshof dem Nationalrat vorgelegten Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2008 wird die Genehmigung erteilt. 26.11.2019 20006571 NOR40112246
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz