Gegenseitige Vertretung durch diplomatische und konsularische Vertretungen im Verfahren der Visaerteilung (Estland)
· Vertrag – Estland · BGBl. III Nr. 126/2009 · in Kraft seit 2009-11-01
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Gegenseitige konsularische Vertretung bei der Visaerteilung mit Estland im Rahmen des Schengen-Visakodex. Reduziert Doppelstrukturen und belastet niemanden.
Kategorien
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Belegende Paragraphen
Art. 2 ↗ RIS
Artikel 2 Bei der Ausübung der Tätigkeiten gemäß Artikel 1 werden die einschlägigen Rechtsvorschriften der Europäischen Union einschließlich der Rechtsvorschriften über den Schutz personenbezogener Daten, sowie die innerstaatlichen Rechtsvorschriften der vertretenden Vertragspartei angewendet.
KI-Analyse · 2026-07-20 · 10 §§ im Datensatz