Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Errichtung einer weiteren Notarstelle in Klagenfurt

· V · BGBl. II Nr. 361/2009 · in Kraft seit 2009-11-14

27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung errichtete mit Wirkung vom 1. April 2010 eine weitere Notarstelle in Klagenfurt. Der Errichtungsakt ist seit über 16 Jahren vollzogen und die Stelle besteht als institutionelle Tatsache. Die spezifische Errichtungsverordnung hat ihre einmalige Funktion erfüllt und ist historisch erledigt.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Im Sprengel des Landesgerichtes Klagenfurt wird mit Wirksamkeit vom 1. April 2010 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Klagenfurt errichtet. 31.10.2017 20006518 NOR40111386

§ 0 ↗ RIS

Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Errichtung einer weiteren Notarstelle in Klagenfurt StF: BGBl. II Nr. 261/2009 Auf Grund des § 9 Notariatsordnung, RGBl. Nr. 75/1871, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 75/2009, wird verordnet: e-rk3 31.10.2017 20006518 NOR40111387

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz