Deregulierung, aber richtig

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Internationales Kaffee-Übereinkommen von 2001

· K · BGBl. III Nr. 112/2009 · in Kraft seit 2009-10-14

59/08 Rohstoffe, Nahrungsmittel · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung gibt die Verlängerung des Internationalen Kaffee-Übereinkommens von 2001 für den Zeitraum Oktober 2009 bis September 2010 bekannt. Da dieser Verlängerungszeitraum seit mehr als 15 Jahren abgelaufen ist, hat sie keine fortwirkende Rechtswirkung mehr. Sie ist ein historisch erledigtes Bekanntmachungsdokument.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Internationales Kaffee-Übereinkommen von 2001 BGBl. III Nr. 112/2009 14.10.2009 Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Verlängerung des Internationalen Kaffee-Übereinkommens von 2001 StF: BGBl. III Nr. 112/2009

Art. 1 ↗ RIS

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat der Internationale Kaffeerat auf seiner in London vom 23. bis 25. September 2009 stattgefundenen 103. Tagung das Internationale Kaffee-Übereinkommen von 2001 (BGBl. III Nr. 104/2005, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 142/2008) durch Beschluss der Resolution Nr. 443 mit Wirkung vom 1. Oktober 2009 bis 30. September 2010 verlängert.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz