Protokoll über Zusammenarbeit (Rumänien)
· Vertrag – Rumänien · BGBl. III Nr. 107/2009 · in Kraft seit 2009-05-08
69/02 Arbeitsrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Dieses Kooperationsprotokoll zwischen Österreich und Rumänien im Bereich Arbeit und Soziales ist seit 2009 in Kraft. Da beide Länder EU-Mitglieder sind, regelt das EU-Recht – insbesondere die Arbeitnehmerfreizügigkeit, die Entsenderichtlinie und die Koordinierung der sozialen Sicherheit – die einschlägigen Fragen umfassend und macht dieses bilaterale Abkommen weitgehend überflüssig. Eine einvernehmliche Kündigung wäre anzustreben.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
69/02 Arbeitsrecht Protokoll über Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit der Republik Österreich und dem Ministerium für Arbeit, Familie und Gleichstellung Rumäniens StF: BGBl. III Nr. 107/2009 Rumänisch Das Protokoll ist gemäß dessen Art. 7 mit 8. Mai 2009 in Kraft getreten. e-rk3 13.05.2020 20006476 NOR40110787
Art. 1 ↗ RIS
Das Ministerium für Arbeit, Familie und Gleichstellung Rumäniens und das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit der Republik Österreich, nachstehend die „Parteien“ genannt, haben folgendes vereinbart: Unterzeichnet in Bukarest am 26. Juni 2008 in zwei originalen Exemplaren, jedes von ihnen in rumänischer und deutscher Sprache, wobei beide Exemplare in gleicher Weise Gültigkeit besitzen. 13.05.2020 20006476 NOR40110788
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz