Deregulierung, aber richtig

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Feuchtgebiete als Lebensraum für Wasser- und Watvögel

· K (Geltungsbereich) · BGBl. III Nr. 101/2009 · in Kraft seit 2009-09-23

89/08 Tier- und Pflanzenschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung informiert über den aktuellen Geltungsbereich des Ramsar-Übereinkommens, eines internationalen Vertrags zum Schutz von Feuchtgebieten als Lebensraum für Wasservögel. Der Schutz solcher Ökosysteme ist ein legitimes öffentliches Gut, das der Markt allein nicht sicherstellen kann. Österreich hat das Abkommen ratifiziert und ist daran gebunden; die Kundmachung selbst enthält keine eigenständigen Belastungen für Bürger.

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Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Feuchtgebiete als Lebensraum für Wasser- und Watvögel BGBl. III Nr. 101/2009 23.09.2009 Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler Bedeutung StF: BGBl. III Nr. 101/2009

KI-Analyse · 2026-07-17 · 1 §§ im Datensatz