Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Slowenien)
· Vertrag – Slowenien · BGBl. III Nr. 94/2009 · in Kraft seit 2009-09-01
49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Abkommen schützt ausgetauschte klassifizierte Informationen. Es dient der Sicherheit und schränkt keine inländische Freiheit ein.
Kategorien
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