Deregulierung, aber richtig

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Inkrafttreten des Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetzes - ULSG

· K · BGBl. I Nr. 100/2009 · in Kraft seit 2009-08-25

37/02 Kreditwesen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung gibt das Inkrafttreten des Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetzes bekannt, einer Krisenmaßnahme aus dem Jahr 2009. Der Bekanntmachungsakt selbst hat keine eigenständige normative Wirkung und ist rein historischer Natur. Die damaligen Krisenmaßnahmen haben längst ihre Wirkung entfaltet und sind abgeschlossen.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Sehr geehrter Herr Bundesminister! 1 Angemeldet unter N 185/2008 – Österreich: Methode der AWS GmbH zur Berechnung des Barwertes von Haftungen. 2 Mitteilung der Kommission — Vorübergehender Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen zur Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungsmitteln in der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise, geänderte Fassung (ABl. C 83 vom 7. April 2009).

§ 0 ↗ RIS

Inkrafttreten des Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetzes - ULSG BGBl. I Nr. 100/2009 25.08.2009 Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über das Inkrafttreten des Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetzes - ULSG BGBl. I Nr. 100/2009 Auf Grund des § 12 des Bundesgesetzes zur Stärkung der Liquidität von Unternehmen (Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz – ULSG), BGBl. I Nr. 78/2009, wird kundgemacht:

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz