Einführung der halbtägig kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen (Bund – Länder)
· Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG · BGBl. I Nr. 99/2009 · in Kraft seit 2009-09-01
17 Vereinbarungen gem. Art. 15a B-VG · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Die Vereinbarung fuehrte 2009 das verpflichtende Gratis-Kindergartenjahr ein. Sie wurde durch spaetere Vereinbarungen bis hin zur Elementarpaedagogik-Vereinbarung 2022/23 bis 2026/27 ersetzt und ist ueberholt.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 — Zielsetzung ↗ RIS
Artikel 1 Zielsetzung (1) Um allen Kindern beste Bildungsmöglichkeiten und Startchancen in das spätere Berufsleben unabhängig von ihrer sozioökonomischen Herkunft zu bieten, sollen Kinder im letzten Jahr vor Schulpflicht zum Besuch von geeigneten institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen im Ausmaß von mindestens 16 bis 20 Stunden an mindestens vier Tagen pro Woche verpflichtet werden. (2) Der halbtägige Besuch im Ausmaß von 20 Stunden pro Woche in den geeigneten institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen im letzten Jahr vor der Schulpflicht soll kostenlos sein, damit Familien weiter entlastet werden. 12.02.2025 20006448 NOR40110195
KI-Analyse · 2026-07-30 · 16 §§ im Datensatz