Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation EU-Ägypten - Protokoll
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 82/2009 · in Kraft seit 2008-09-01
59/04 EU - EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Das Protokoll passt das Europa-Mittelmeer-Abkommen EU–Ägypten an den Beitritt Bulgariens und Rumäniens zur EU an. Der Rat der EU schloss es im Namen aller Mitgliedstaaten; Österreich ist automatisch Vertragspartei. Das österreichische Dokument gibt nur den Text des Protokolls wieder und enthält keine eigenen österreichischen Regelungen.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Protokoll zum Europa-Mittelmeer-Abkommen *1) zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union StF: BGBl. III Nr. 82/2009 Der Rat der Europäischen Union hat gemäß Art. 6 Abs. 2 der Akte zum Beitrittsvertrag 2005 (BGBl. III Nr. 185/2006) im Namen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union den nachstehenden Staatsvertrag abgeschlossen, bei dem daher auch die Republik Österreich Vertragspartei ist: __________________ *1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 52/2005. Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union ist das Protokoll gemäß dessen Art. 9 Abs. 1 am 1. September 2008 in Kraft getreten. Das Protokoll wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 312 vom 30.11.2007 S. 33, veröffentlicht. Auf Grund des § 5 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), BGBl. I Nr. 100/2003, in Verbindung mit dem Beschluss des Nationalrats gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG zum Europa-Mittelmeer-Abkommen, werden alle authentischen Sprachfassungen dieses Protokolls durch Auf
KI-Analyse · 2026-07-17 · 1 §§ im Datensatz