Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Errichtung einer weiteren Notarstelle in Dornbirn

· V · BGBl. II Nr. 282/2009 · in Kraft seit 2009-09-02

27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung errichtete mit Wirkung vom 1. Februar 2010 eine weitere Notarstelle in Dornbirn. Der Errichtungsakt ist seit über 16 Jahren vollzogen und die Stelle besteht als institutionelle Tatsache. Die fortlaufende Regulierung von Notarstellen erfolgt durch die Notariatsordnung selbst, sodass diese spezifische Errichtungsverordnung ihre Funktion erfüllt hat.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Errichtung einer weiteren Notarstelle in Dornbirn BGBl. II Nr. 282/2009 02.09.2009 Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Errichtung einer weiteren Notarstelle in Dornbirn StF: BGBl. II Nr. 282/2009 Auf Grund des § 9 Notariatsordnung, RGBl. Nr. 75/1871, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 68/2008, wird verordnet:

Art. 1 ↗ RIS

Im Sprengel des Landesgerichtes Feldkirch wird mit Wirksamkeit vom 1. Februar 2010 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Dornbirn errichtet.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz