Deregulierung, aber richtig

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Übernahme eines Teiles der Landstraße B 303 als Bundesstraße S 3 (Bund – NÖ)

· K · BGBl. II Nr. 249/2009 · in Kraft seit 2009-07-31

96/01 Bundesstraßengesetz 1971 · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung gibt das Übereinkommen zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich über die Übernahme eines Teils der Landesstraße B 303 in das Bundesstraßennetz bekannt. Der Übernahmeakt ist vollständig vollzogen – die Strecke ist seit Jahren Teil der S 3 Weinviertler Schnellstraße. Die Kundmachung selbst hat keine fortwirkende Regelungswirkung mehr.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Kundmachung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend das Übereinkommen zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich betreffend die Übernahme eines Teiles der Landesstraße B 303 als Bundesstraße S 3 Weinviertler Schnellstraße im Bereich der Gemeinden Hollabrunn, Göllersdorf, Sierndorf und Stockerau StF: BGBl. II Nr. 249/2009 Aufgrund des § 1 Abs. 3 Bundesstraßengesetz 1971 (BStG 1971), BGBl. Nr.286 in der Fassung des BGBl. I Nr. 58/2006, wird kundgemacht: e-rk3 BGBl. Nr. 286/1971 28.06.2019 20006412 NOR40108958

Art. 1 ↗ RIS

Der Bund und das Land Niederösterreich haben am 24. Jänner 2008 ein Übereinkommen betreffend die Übernahme eines Teiles der Landesstraße B 303 Weinviertler Straße als Bundesstraße S 3 Weinviertler Schnellstraße im Bereich der Gemeinden Hollabrunn, Göllersdorf, Sierndorf und Stockerau abgeschlossen. Die Übernahme wird mit dem Zeitpunkt wirksam, in dem der Bund (Bundesstraßenverwaltung) auf der mautpflichtigen Strecke mit der Einhebung der fahrleistungsabhängigen Maut beginnt. Der Zeitpunkt des Beginnes der Bemautung ergibt sich aus der gemäß § 16 Bundesstraßen – Mautgesetz 2002 im Internet zu verlautbarenden Mautordnung. Der zu übernehmende Straßenteil verläuft vom Anschluss Stockerau/Nord (A22, B4) bis zum Anschluss Hollabrunn/Süd, einschließlich der Anschlussstellen Sierndorf, Obermallebarn, Göllersdorf, Großstelzendorf und Hollabrunn/Süd mit ihren Zu- und Abfahrtsstraßen. Zufahrtsstraße 28.06.2019 20006412 NOR40108959

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz