Deregulierung, aber richtig

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Bestimmung des Straßenverlaufes der S 36 Murtal Schnellstraße, Abschnitt St. Georgen ob Judenburg bis Scheiflinger Ofen im Bereich der Gemeinden St. Georgen ob Judenburg, Unzmarkt-Frauenburg und Scheifling

· V · BGBl. II Nr. 235/2009 · in Kraft seit 2009-07-22

96/01 Bundesstraßengesetz 1971 · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
0Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung bestimmt den genauen Trassenverlauf eines Abschnitts der S 36 Murtal Schnellstraße und bildet die dauerhafte Rechtsgrundlage für die Einordnung dieser Strecke in das Bundesstraßennetz. Ohne diese Festlegung fehlt die technisch-rechtliche Definition, wo genau der Bundesstraßenabschnitt verläuft. Eine Aufhebung brächte keine Freiheitsgewinne und könnte die Rechtssicherheit bei der Straßenverwaltung beeinträchtigen.

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Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der S 36 Murtal Schnellstraße, Abschnitt St. Georgen ob Judenburg bis Scheiflinger Ofen im Bereich der Gemeinden St. Georgen ob Judenburg, Unzmarkt-Frauenburg und Scheifling StF: BGBl. II Nr. 235/2009 Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971 (BStG 1971), BGBl. Nr. 286, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 95/2004, und des dritten Abschnittes des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVPG 2000), BGBl. Nr. 697/1993, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 50/2002 und der Kundmachung BGBl. I Nr. 84/2004, wird verordnet: e-rk3 29.04.2026 20006402 NOR40108663

Art. 1 ↗ RIS

Der Abschnitt St. Georgen ob Judenburg bis Scheiflinger Ofen der S 36 Murtal Schnellstraße im Bereich der Gemeinden St. Georgen ob Judenburg, Unzmarkt-Frauenburg und Scheifling wird wie folgt bestimmt: Der gegenständliche Abschnitt der S 36 Murtal Schnellstraße beginnt in Edling bei B 317-km 10,343 und führt im Weiteren durch das Freilandgebiet bis nach St. Georgen ob Judenburg. Im Ortsgebiet von St. Georgen ob Judenburg wird die S 36 auf einer Länge von 610 m als gedeckte vierstreifige Unterflurtrasse geführt. Nach St. Georgen ob Judenburg verläuft die Trasse wieder durch Freilandgebiet und schließt an den vierstreifig ausgebauten Teilbereich „St. Georgen-Unzmarkt“ an, der bereits verkehrswirksam ist. Im Ortsgebiet von Unzmarkt wird die S 36 auf einer Länge von 950 m als gedeckte vierstreifige Unterflurtrasse geführt. In der Folge führt die S 36 weiter nach Westen und endet nach Durchquerung einer Talengstelle bei B 317-km 19,55 ca. 1,3 km vor dem Ostportal des Tunnels „Scheiflinger Ofen“. Anschlussstellen sind östlich und westlich von St. Georgen ob Judenburg sowie östlich und westlich von Unzmarkt vorgesehen. Im Einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse aus dem Verordnungsplan

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz