Deregulierung, aber richtig

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Verbot des Bereitstellens auf den Markt von Tierarzneimitteln oder Arzneimitteln, die bestimmte Stoffe mit hormonaler oder thyreostatischer Wirkung oder ß-Agonisten enthalten

· V · BGBl. II Nr. 229/2009 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 10/2025 · in Kraft seit 2025-01-29

82/04 Apotheken, Arzneimittel · Gesamte Fassung im RIS ↗

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