Deregulierung, aber richtig

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Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen EG - Albanien

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 41/2009 · in Kraft seit 2009-04-01

59/04 EU - EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit Albanien regelt die Annäherung eines Beitrittskandidaten an die EU. Albanien ist kein EU-Mitglied; das Abkommen ist weiter in Kraft und außenpolitisch begründet.

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